In zwei Krippengruppen, den Kleeblättern und den Glückspilzen, werden Kinder im Alter von einem Jahr bis zu drei Jahren durch jeweils drei pädagogische Kräfte liebevoll betreut.
Die Betreuung erfolgt das gesamte Jahr von Montag bis Freitag, abzüglich einer dreiwöchigen Ferienzeit im Sommer, etwaigen „Brückentagen“, den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr sowie Seminartagen und eines Betriebsausfluges direkt im Anschluss an die Sommerpause.
Die Kernzeit der Betreuung umfasst ganztags von 8-16 Uhr.
Sofern ausreichend Platz (mind. 5, höchstens 15 Kinder) besteht, kann der Frühdienst ab 7 Uhr in Anspruch genommen werden.
Bei Bedarf und verfügbaren Plätzen können Sonderdienst-Coupons für den Frühdienst erworben werden.
Unser Tagesablauf ist so gestaltet, dass der natürliche Drang der Kinder nach Bewegung, nach Forschen und Entdecken befriedigt wird. Eine feste Struktur gibt den Kindern Sicherheit und Orientierung. Es sind auch Zeiten für Ruhe, Entspannung und Zuwendung gegeben. Hierbei stehen die Grundbedürfnisse der Kinder jederzeit im Vordergrund.
7:00-08:00 Uhr
Frühdienst
08:00-08:30 Uhr
Bring- und Freispielphase
08:30-09:15 Uhr
Gemeinsames Frühstück (kein Bringen möglich)
09:15-11:15 Uhr
Morgenkreis und Freispielphase ggf. Angebote
11:00-11:30 Uhr
Gemeinsames Mittagessen (kein Abholen möglich)
11:30-12:00 Uhr
Wickeln und Singkreis
12:00-15:00 Uhr
Ruhephase
Ab 14:30 Uhr
Nachmittagssnack
15:00-16:00 Uhr
Freispielphase
Um 16:00 Uhr
Schließt die Krippe
Das Betreuungsentgelt richtet sich nach der Gebührenordnung der Stadt Neustadt am Rübenberge.
8-16 Uhr (8 Stunden): 242,00 EUR
7-16 Uhr (9 Stunden): 268,50 EUR
(Stand: 06/2023)
Beitragsfreiheit besteht für die Betreuung in der Kernzeit von 8-16 Uhr ab dem ersten Tag des Monats, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet (§ 21 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder, KiTaG). Wird der Frühdienst von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr in Anspruch genommen, fallen hierfür monatlich 35 EUR an (Stand: 06/2023).
Unabhängig von einer etwaigen Beitragsfreiheit sind für Mittagessen und den Nachmittagssnack 50 EUR zu entrichten.
Auf Antrag kommt eine Ermäßigungsregelung für Geschwisterkinder zur Anwendung.
Eltern, die aus finanziellen Gründen nicht in der Lage sind, die Betreuungskosten selbst zu tragen, können bei der Stadt Neustadt am Rübenberge einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Weitere Informationen zur Gebührenordnung der Stadt Neustadt am Rübenberge, zur Geschwisterermäßigung und der wirtschaftlichen Jugendhilfe, findet Ihr hier.
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